• Sorgenfrei im Alter -

    mit uns an Ihrer Seite!

Seniorenrecht

„Sorgenfrei im Alter – mit uns an Ihrer Seite!“

Im „Herbst des Lebens“ trägt der Mensch nicht nur Erfahrung mit sich, sondern sieht sich einer grundlegend veränderten Lebenssituation gegenüber. Vorsorge, Pflege und Betreuung sowie Nachlassplanung oder Patientenverfügung wollen also gut durchdacht und von kompetenten Fachmännern begleitet werden, damit die neu gewonnenen Freiheiten dieses Lebensabschnittes auch bestmöglichst genutzt werden können. Die Anwaltskanzlei Hieke bietet bei Seniorenrecht zielgruppengerechte Beratung für die „Generation 50 plus“.

RA Hieke – Ihr Anwalt für Seniorenrecht in Niedersachsen und Hamburg

Eine zielgruppengerechte Beratung für die „Generation 50 plus“, deren Lebenssituation und damit auch deren Probleme sich oftmals erheblich von anderen Altersgruppen unterscheiden, ist uns besonders wichtig. Bedingt durch den demographischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt stehen bei Senioren und Best-Ager nicht nur renten- und pensionsrechtliche Problemkreise im Raum, auch Fragen im Reise- und Vertragsrecht wollen bedacht werden, um diesen Lebensabschnitt und die neuen Freiheiten ohne Nachteile nutzen zu können. Zudem werden erfahrungsgemäß Fragen der Vorsorgeplanung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts in den Vordergrund der Überlegungen und Planungen treten. Neben erbrechtlichen Themen sollten Entscheidungen zu den Fragen des altersgerechten Wohnens, bei Bedarf dem Umbau oder Verkauf der eigenen Immobilie und dem Abschluss von Verträgen in Heimen oder betreuten Wohneinrichtungen getroffen und der Abschluss von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht nicht weiter aufgeschoben werden. Auch Überlegungen zur eigenen Gesundheitsvorsorge, Auseinandersetzungen mit Kassen wegen Krankenversicherungsleistungen und der Übernahme von Kosten für Rehabilitation und Pflege werden an Bedeutung gewinnen und erfordern zunehmend juristische Beratung und Begleitung zur Problemlösung.

Um ihr Vermögen und ihre geschaffenen Werte zu erhalten und ihre Rechte auch im Alter zu wahren, konzentrieren wir uns im Bereich Seniorenrecht insbesondere auf die Bereiche:

  • gesetzliche Betreuung
  • Immobilienrecht und betreutes Wohnen
  • Reiserecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Versicherungs- und Verkehrsrecht
  • Rehabilitation und  Pflege
  • Sozialrecht

Was umfasst das Seniorenrecht?

Alle Rechtsgebiete, welche die Generation ab 50 Jahren betreffen, fasst der Begriff Seniorenrecht zusammen. Der demografische Wandel sowie der Fortschritt in der Medizin haben die Gesellschaft verändert und zwingen dem Sozialstaat neue Herausforderungen auf. Probleme neuer Art müssen gelöst und somit rechtlich verhandelt werden. Große Fragen des Seniorenrechts befinden sich etwa in den Teilgebieten Versicherungsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Rentenrecht. Auch die Bereiche Elternunterhalt oder rechtliche Betreuung werfen viele Fragen auf, die nur ein gewissenhafter und kompetenter Rechtsbeistand beantworten kann. Im Bereich Seniorenrecht konzentrieren wir uns insbesondere auf folgende Bereiche:

Arbeitsausstieg und Renteneintritt

Wann erreiche ich eine möglichst hohe Rente und das zum richtigen Zeitpunkt? Eine Frage, die sich bereits viele Mandanten von uns gestellt haben. Nach einem Leben voller harter Arbeit freut man sich auf einen ruhigen Lebensabend, der jedoch selbstverständlich abgesichert sein sollte. Eine richtige Vorsorge ist jedoch nicht nur für Arbeitsaussteiger interessant, sondern sollte bereits so früh wie möglich entschieden und abgeschlossen werden. Es gibt nämlich nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern ebenso die Hinterbliebenenrente, die Erwerbsminderungsrente sowie allerlei private und betriebliche Altersvorsorgen. Der zukünftige Rentner sollte sich also rechtzeitig entscheiden, welche Altersrente er einmal in Anspruch nehmen will und sich schließlich absichern, damit dann auch der entsprechende Antrag gestellt werden kann.

Sie haben ein rechtliches Problem mit Ihrer Altersrente, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei Hiecke, die Sie bei allen Fragen zum Thema umfassend berät.

Rehabilitation und Pflege

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, dass sich die jüngere Generation zuhause um die Ältere kümmert. Die traditionelle Familie, bei der zumindest ein Teil der Eheleute zu Hause ist, stirbt ebenso aus, wie der demografische Wandel zunimmt. Das Schlagwort Pflege wird immer mehr zum Thema und auch rechtlich treten hierbei oftmals vielfältige Fragen auf. Wenn eine pflegebedürftige Person den Haushalt nicht mehr alleine führen kann und kein Angehöriger diese übernehmen mag oder kann, kommt oftmals ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht. Gute Pflege kostet viel Geld, weshalb die Frage der Kosten oftmals eine entscheidende ist. Nicht selten kommt es hierbei zu Streitigkeiten mit der Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder dem Sozialamt. Doch auch eine teilstationäre oder ambulante Pflege werfen oftmals rechtliche Fragen auf, mit denen man sich am besten an einen fähigen Rechtsbeistand richtet. Unsere Anwaltskanzlei Hieke ist hierbei der richtige Ansprechpartner.

Das Alter bringt leider oftmals auch Krankheit mit, wodurch das Stichwort Rehabilitation zum Thema wird. Wann steht mir eine Reha zu, wie bekomme ich diese und welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen. Obwohl viele Menschen auf Rehabilitationsmaßnahmen angewiesen sind, werden über 20 % der Reha-Anträge von der Krankenkasse abgelehnt. Gründe die hierbei oftmals genannt werden, sind etwa „fehlende Mitwirkung“, „Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen“, „fehlende Rehafähigkeiten“, „Wartezeit seit der letzten Reha noch nicht verstrichen“ oder „ambulante Behandlung ist ausreichend“. Hierbei empfiehlt es sich einen Rechtsbeistand zu holen, der einen Widerspruch nachvollziehbar einlegt und Ihre Möglichkeiten ausschöpft.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine berechtigte Frage von Senioren ist: Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich nicht mehr kann? Hierbei gibt es verschiedene Arten von Vollmachten und Verfügungen, die helfen, damit alles in Ihrem Sinne passiert. Wichtig hierbei ist selbstverständlich, dass die entsprechende Vorsorge bereits in gesunden Tagen getroffen und abgeschlossen werden muss. Die drei wichtigsten Arten von derlei Verfügungen sind:

Die Patientenverfügung regelt sämtliche medizinische Belange über ärztliche Maßnahmen und Versorgung. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person Ihres Vertrauens, Handlungen durchzuführen, die Sie nicht mehr können, wie etwa Verträge abzuschließen. Die Betreuungsverfügung verfügt eine von Ihnen ausgesuchte Person als rechtliche Betreuung, wenn Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind.

Bei sämtlichen rechtlichen Fragen zu diesen Vollmachten und Verfügungen steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei Hieke bei.

Wie vermeide ich einen Elternunterhalt

Auch den Elternunterhalt rückt der demografische Wandel zunehmend in den Mittelpunkt. Wenn Eltern bedürftig sind und ihre erwachsenen Kinder leistungsfähig, dann greift laut Bundesgesetzbuch (BGB) der Elternunterhalt. Bei Fragen über Unterhaltspflicht, Höhe des Unterhalts oder einen etwaigen Wohnvorteil sollten Sie sich also unbedingt an einen fähigen und kompetenten Rechtsanwalt wenden. Unsere Kanzlei Hieke berät Sie gerne zum Thema und klärt mit Ihnen beispielsweise die Frage, wie Sie Elternunterhalt vermeiden können.

Abwendung einer rechtlichen Betreuung

Nicht selten lässt gerade im hohen Alter auch die geistige Stärke nach. Hat man sich nicht durch etwa eine Betreuungsverfügung abgesichert, kann vom Vormundschaftsgericht auch ein Betreuer bestellt werden. Auch über dieses Thema und die Frage, wie man eine rechtliche Betreuung abwenden kann, berät Sie unsere Anwaltskanzlei Hieke gerne.

Immobilienrecht und betreutes Wohnen

Wohnen ist für Senioren oftmals ein großes Thema. Ob eigene Wohnung samt ambulanten Pflegedienst, betreutes Wohnen in einer dafür geeigneten Einrichtung oder Betreuung im Mehrgenerationenhaus. Mietverträge und Dienstverträge richten sich im Zweifel nach dem BGB, was bei Betreuung wegen Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit anders geregelt wird, da hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) greift. Im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB) können außerdem Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben, auch im Zusammenhang mit betreutem Wohnen, in Anspruch genommen werden. Haben Sie hierzu Fragen oder Probleme, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Anwaltskanzlei Hieke wenden.

Vermögensübertragung und Erbrecht

Durch jahrelange Einkünfte hat sich im Seniorenalter oftmals ein Vermögen oder Immobilien angesammelt, die möglichst gut erhalten und weitergegeben werden wollen. Ob vorsorgende Beratung zum Thema, die Gestaltung von eigenhändigen Testamenten oder Erbverträgen, sowie Schenkungen und Vermögensübertragungen wollen rechtlich einwandfrei sein, damit auch niemand daran rütteln kann. Eine umfassende Beratung zum Thema Vermögensübertragung und Erbrecht erhalten Sie bei unserer Anwaltskanzlei Hieke, die auch bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften bestens mit Rat und Tat an der Seite ihrer Mandanten steht.

Verkehrsrecht und Reiserecht

Laut Statistik verursachen ältere Verkehrsteilnehmer immer häufiger Unfälle im Straßenverkehr, was jedoch auch am demografischen Wandel und der steigenden Zahl von älteren Menschen liegt. Auch im Alter sollte der Mensch möglichst mobil bleiben, um seine neu gewonnene Freiheit und Freizeit bestmöglichst nutzen zu können. Haben Sie Probleme aufgrund Ihres Alters mit dem Verkehrsrecht oder Reiserecht, dann scheuen Sie sich nicht, sich vertrauensvoll an unsere Anwaltskanzlei Hieke zu wenden. Wir stehen an Ihrer Seite!

 

Vermögen und Werte erhalten – Anwaltskanzlei Hieke steht an der Seite der Senioren!

Was ein Leben lang geschaffen wurde, sollte auch bestmöglichst gewahrt bleiben. Egal ob es sich um das Vermögen, die Immobilie oder die geschaffenen Werte handelt. Unsere Anwaltskanzlei Hieke hat sich darauf spezialisiert, dass Menschen auch im hohen Alter noch mit Freude selbstbestimmt leben können. Hierbei vertreten wir unsere Mandanten nicht nur beim Streitfall vor Gericht, sondern stehen selbstverständlich bei allen Fragen stets Rede und Antwort. Auch rechtliche Beratungen bei Ihnen zu Hause oder etwa in einer stationären Einrichtung sind kein Hindernis, sondern bei uns selbstverständlich, damit auch ältere Menschen zu Ihrem verdienten Recht kommen.

RA Maik Hieke, „Krankenhauskeime“ und „Seniorenrecht“ Lünepost vom 11.6.2014