• Persönlichkeitsrecht wahren -

    IHR GUTER RUF IST UNS WICHTIG!

Medien- und Presserecht

„Ihr guter Ruf ist uns wichtig!“

Das Medien- und Presserecht setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen und gewinnt im Zuge der zunehmenden Digitalisierung stetig an Bedeutung. Man kann jedoch sagen, dass die voranschreitende Digitalisierung Fluch und Segen zugleich ist. Durch das Internet und gerade soziale Netzwerke steigt etwa die Gefahr, Opfer einer unzutreffenden oder gar rufschädigenden Berichterstattung zu werden. Auch das Recht am eigenen Bild nimmt eine immer größere Bedeutung an, da Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung stehen. Unsere Anwaltskanzlei Hieke vertritt Sie im Markenrecht, Urheberrecht, Presserecht oder Medienrecht und ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Richtigstellungsansprüche oder Schadensersatzansprüche werden wir für Sie kompetent auf- und durchsetzen.

Wer ist vom Medienrecht betroffen?

Allgemein beschäftigt sich das Medienrecht mit Veröffentlichungen aller Art. Probleme können hierbei gerade im Internet entstehen, da hier Landesgrenzen technisch nicht existieren und somit ein einheitliches Recht schwer durchzusetzen ist. Doch nicht nur im privaten Bereich wird das Internet tagtäglich benutzt, durch die kostengünstige Weise bewirbt auch der Großteil von Unternehmern ihre Produkte im weltweiten Netz. Wer davon gebrauch macht – egal ob privat oder geschäftlich – betritt also gleichzeitig das Gebiet des Medienrechts. Jeder ist somit dafür verantwortlich, was er veröffentlicht und oftmals sind es auch formale Sachen wie die Einbettung eines Impressums oder einer Datenschutzerklärung, die zwingend erforderlich sind. Unwissenheit schützt auch im Internet nicht vor Strafe und so empfiehlt es sich – gerade für Unternehmen – ihre Webauftritte und Publikationen mit Bedacht auf Übereinstimmung mit dem Medienrecht zu prüfen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Hieke berät und unterstütz Sie gerne, damit Sie vollumfänglich abgesichert sind gegen Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und sonstigen oft sehr teuren Auswirkungen von Verstößen.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Presse und Medien

Durch das Internet steigt die Gefahr, Opfer einer unzutreffenden oder gar rufschädigenden Berichterstattung zu werden. Auch Mobbing ist ein großes Thema, vor allem in sozialen Netzwerken, wo etwa intime Bilder, Fotos oder Videos schneller und großer Verbreitung finden. Derlei rechtswidrige Bestrebungen können vielfältige Schäden verursachen, wie etwa den Verlust des Arbeitsplatzes, Umsatzeinbußen bis hin zur Insolvenz, körperliche und verbale Angriffe mit physischen oder psychischen Folgen und Beschädigungen des Eigentums – also durchaus existenzgefährdende Auswüchse.

Anwaltskanzlei Hieke hilft Betroffenen einer negativen Berichterstattung zu Ihrem Recht und kämpft für Ihren Ruf, indem wir sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch einem etwaigen Hauptsacheverfahren zu Ihnen stehen.

Bei einer rechtswidrigen Berichterstattung hat der Betroffene nicht nur einen Anspruch darauf, dass künftig derlei falsche Meldungen zu unterlassen sind, die Behauptungen nicht durch Dritte aufgegriffen werden und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen ist. Er kann auch die ihm durch die Persönlichkeitsverletzung entstandenen Schäden geltend machen.

Wir helfen Ihnen bei:

  • Unterlassungsansprüchen
  • Gegendarstellungsansprüchen
  • Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld)
  • Schadensersatzansprüchen

Außerdem helfen wir in der Beweissicherung (sorgfältige Recherche über weitere Veröffentlichungen und Sicherung durch Screenshots), in Löschungsverlangen auf Internetplattformen und Strafantrag gegen den Verursacher.

Urheberrecht und Markenrecht

Sowie das Copyright (c) durchaus seine Existenzberechtigung hat, so hat auch das Urheberrecht seine schützende Bedeutung. So schützt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) persönliche und geistige Schöpfungen und bestimmte Leistungsschutzrechte. Damit hat der Urheber der Schöpfung – egal ob es sich hierbei um geschriebene Texte, Musikwerke, Zeichnungen, Grafiken, Foto oder Filmaufnahmen handelt – das alleinige Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht zur Verwertung. Gerade im Internet kann es hierbei schnell dazu kommen, dass Urheberrechte verletzt werden. Nur in den seltensten Fällen können derlei Verletzungen ohne professionelle Unterstützung eines versierten Anwaltes gelöst werden. Anwaltskanzlei Hieke schützt ihr geistiges Eigentum und geht mit Ihnen gegen Urheberrechtsverletzungen vor.

Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen

In der Regel wählt man gegen Urheberrechtsverletzungen erst einmal das Mittel der Abmahnung. Hier wird außergerichtlich versucht urheberrechtliche Forderungen wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung oder Auskunft geltend zu machen. Gerade die Unterlassungserklärung ist hierbei für den Urheber interessant, da der Vertrag, sobald er von dem Urheberrechtsverletzer unterzeichnet wird, ein Leben lang gilt und dafür sorgt, dass dieser die persönliche und geistige Schöpfung nicht mehr für seine Zwecke benutzt. Auch Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen werden darin festgehalten.

Anwaltskanzlei Hieke setzt Ihr Recht auch vor Gericht durch, wenn eine außergerichtliche Einigung in Form einer Abmahnung keine Abhilfe schafft.

Doch auch Empfängern einer Abmahnung stehen wir beratend zur Seite. Haben Sie zum Beispiel wegen Filesharing eine Abmahnung erhalten, lohnt sich oftmals der Gang zu einem versierten Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht. Durch geschickte Verhandlungen und einer Modifizierung der Unterlassungserklärung können etwa langfristige Auswirkungen abgemildert werden.