Der Erblasser möchte seine erarbeiteten und vorhandenen Werte und Vermögen selbstverständlich zu erhalten wissen und nach seinem Willen weitergeben. Oftmals entspricht die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht den Vorstellungen des Erblassers und birgt zudem die Gefahr einer späteren Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Thema Nachlass sollte also möglichst vorausschauend geplant und geregelt werden.
Schätzungsweise nur jeder Dritte hat in Deutschland ein Testament aufgesetzt, wovon der weitaus überwiegende Teil auch noch fehlerhaft ist. Erbstreitigkeiten, die vor Gericht landen, sind also bei Weitem keine Seltenheit. Beim Letzten Willen sollte also nichts dem Zufall überlassen werden, da es schließlich oftmals um hohe und persönliche Werte handelt. Der fachliche Rat eines versierten Anwalts ist hierbei wärmstens zu empfehlen. Doch auch die Erbengemeinschaft steht oftmals vor vielen offenen Fragen, bei denen ein Gang zu einem Anwalt für Erbrecht helfen wird.
Unsere Anwaltskanzlei Hieke berät sie umfassend zum Thema Erbrecht und Vermögensnachfolge, ganz gleich, ob Sie ein fehlerfreies Testament aufsetzen wollen oder es sich bei Ihnen um eine Erbauseinandersetzung handelt.
Rechtsanwalt Maik Hieke ist Ihr Anwalt für Erbrecht in Lüneburg und Hamburg
Um erarbeitete und vorhandene Werte und Vermögen zu erhalten und an die kommende Generation weiterzugeben, sollte das Thema Nachlass vorausschauend geplant und geregelt werden. Die gesetzliche Erbfolge entspricht dabei zumeist nicht dem Willen des Erblassers, birgt zudem die Gefahr der späteren Auseinandersetzung der Erben.
Dennoch hat schätzungsweise nur jeder Dritte in Deutschland ein Testament aufgesetzt, wobei davon der weit überwiegende Teil auch noch fehlerhaft ist. Beim letzten Willen, der Übertragung von oftmals hohen und persönlichen Werten sollte nichts dem Zufall überlassen und unbedingt fachlicher Rat eingeholt werden. Daneben treten aber auch beim Eintritt des Erbfalles für die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Problemkreise, die aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebietes ohne juristische Hilfe kaum befriedigend zu lösen sind. Gerade die Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Fragen zur Erbausschlagung und zum Pflichtteilsrecht, zu Erbschein und Vermächtnis stehen im Fokus des Erbrechts und bedürfen einer Klärung.
Gern beraten wir Sie dabei zu allen erbrechtlichen Problemkreisen, insbesondere zu den Themen:
- Höferecht
- Testamentsgestaltung
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsrecht
- Vermögensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
- Erbschaftssteuerrecht
Testamentsgestaltung vom Fachanwalt
Eine Hinterlassenschaft sollte geregelt werden, vor allem wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist. Der Letzte Wille, also die Verfügung von Todes wegen, lässt sich in einem Testament und Erbvertrag regeln.
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Zwei Handlungsoptionen, die den Nachlass regeln, gibt es in Deutschland. Zum einen das Testament und zum anderen den Erbvertrag. Der Unterschied besteht darin, dass der Erbvertrag bindend ist und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, während beim Testament jederzeit ein Widerruf oder eine Umschreibung möglich ist. So ist nach § 2289 Absatz 1 Satz 2 BGB ein späteres Testament, was sich vom Inhalt des Erbvertrages abweicht schlicht unwirksam. Wenn Sie sich also über Ihre Erbfolge sehr sicher sind und sich hierbei fest binden wollen, oder etwa einem nahen Angehörigen als Vertragserben zeigen wollen, dass die Erbfolge feststeht, sollten Sie einen Erbvertrag wählen. Wollen Sie flexibel bleiben, ist die Variante eines Testaments vorzuziehen.
Auch bei Form und Kosten herrscht ein Unterschied zwischen diesen beiden Variationen der Nachlassregelung. Während man für ein Testament zwingend keinen Notar braucht und dieses auch handschriftlich mit Minimalaufwand geschrieben werden kann, benötigt man beim Erbvertrag eine gewisse Form sowie die Beurkundung eines Notars.
Wer kann ein Testament aufsetzen?
Grundsätzlich kann dies jede natürliche Person mit Vollendung des sechszehnten Lebensjahres. Unter der Volljährigkeit gilt jedoch nur ein notarielles Testament, welches jedoch keiner Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf. Ab der Volljährigkeit gilt schließlich die sogenannte Testierfreiheit, die besagt, dass jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben eingesetzt werden kann. Formlos kann man ein Testament auf jede Art, auch handschriftlich auf Papier bringen. Einschränkungen gibt es lediglich bei Personen mit krankhaft gestörter Geistestätigkeit, wie Schizophrenie, Psychosen oder auch Fälle von Demenz. Ebenso bei Geistesstörungen durch den Konsum von Alkohol oder sonstigen Drogen kann ein Testament keine Wirkung haben.
Fehlerhafte Testamente sind jedoch trotzdem keine Seltenheit, wodurch sich der Gang zu einem Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Erbrecht empfiehlt. Anwaltskanzlei Hieke übernimmt gerne für Sie die Gestaltung des Testaments oder des Erbvertrages und berät Sie umfassend zum Thema!
Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsrecht
Ist der Nachlass des Erblassers nicht eindeutig geregelt, setzt sich eine Erbengemeinschaft zusammen. Diese soll den Nachlass unter den Miterben verteilen, was nicht immer ohne eine Erbauseindersetzung vonstatten geht. Hierbei ist fachlicher Rat eines Anwalts für Erbrecht Gold wert. Oftmals kann dieser größere Streitigkeiten zwischen den Erbparteien vermeiden und so auch gerichtliche Auseinandersetzungen, zum Wohl aller Beteiligten, verhindern. Unsere Anwaltskanzlei Hieke unterstützt Sie und Ihre Erbengemeinschaft gerne bei diesem Thema, steht Ihnen beratend zur Seite und verhilft Ihnen notfalls auch zu Ihrem Recht.
Was besagt das Pflichtteilsrecht?
Trotz Testament oder Erbvertrag können dank dem Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB nahe Verwandte nicht vollständige von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die freie Nachlassverteilung (Testierfreiheit) wird somit durch das Pflichtteilsrecht etwas eingeschränkt. Pflichtteilsrechte kann jeder Pflichtteilsberechtigte einfordern, wie etwa Kinder, Enkel oder Urenkel (auch uneheliche oder adoptierte) sowie Eltern oder Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Bei der Geltendmachung müssen jedoch Anspruchsberechtigung vorliegen und Fristen eingehalten werden. Die Höhe des Pflichtteils (Pflichtteilsquote) berechnet sich schließlich nach Verwandtschaftsgrad.
Auch bei offenen Fragen zum Pflichtteilsrecht oder der Durchsetzung Ihres Pflichtteils ist Anwaltskanzlei Hieke die richtige Anlaufstelle!
Höferecht und landwirtschaftliches Erbe
Beim Erbrecht für landwirtschaftliche Höfe herrscht ein Sonderrecht, was verhindern soll, dass der landwirtschaftliche Betrieb zerstückelt wird. Auch hierbei hilft Ihnen unsere Anwaltskanzlei Hieke kompetent weiter und berät Sie etwa zum Höferecht und der Höfeordnung. Weitere Informationen zu diesem Themengebiet entnehmen Sie aus der Kategorie Agrar- und Höferecht.
Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuerrecht
Auch zu den Themen Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer beraten wir Sie ausführlich und können auf fachliche Erfahrung in diesem Komplex zurückgreifen, damit der Nachlass des Erblassers möglichst nach seinem Willen zu den Erben übergeht. Auch Fragen zur Erbausschlagung, zu Erbschein und Vermächtnis bedürfen oft der Klärung, wo der Laie keinen Durchblick hat. Anwaltskanzlei Hieke ist hierbei der richtige Ansprechpartner rund um Erbrecht und Vermögensnachfolge.