Als Anwalt für Agrarrecht sehe ich es als meine Aufgabe, Betriebe und Unternehmen bei allen Fragen rund um das Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht zu beraten, damit Sie sich auf Ihre wesentliche Aufgabe konzentrieren können: die Erzeugung gesunder und hochwertiger Nahrungsmittel. Gerade die gestiegenen Erwartungen der Verbraucher sowie der sich ständig erhöhende Wettbewerbsdruck, sowohl für landwirtschaftliche Familienbetriebe als auch für mittelständische Betriebsstätten und Großerzeuger, erhöhen deren Anforderungen. Vielfältige Probleme entstehen gerade auch durch stetig komplexer werdende Rechtsvorschriften – vor allem durch das Europarecht – als auch durch global agierende Märkte. Juristischer Beratungsbedarf durch einen fähigen Fachanwalt ist aber gerade durch rechtliche Spezialregelungen für eine geordnete Hof- und Betriebsübergabe, Hof- und Betriebsaufgabe sowie im Erbfall dringend gegeben.
Doch auch mit Teilbereichen des Agrarrechts, wie dem Jagdrecht, Fischereirecht, Pferderecht und allgemein dem Tierschutzrecht oder dem Tierhalterhaftungs- und Schadensrecht beschäftigt sich unsere Kanzlei. In sämtlichen Themengebieten dieses Bereichs sind wir kompetenter Ansprechpartner für alle rechtlichen Belange.
Rechtsanwalt Hieke – Fachanwalt für Agrarrecht
Nicht nur durch die gestiegenen Erwartungen der Verbraucher, durch Preis- und Wettbewerbsdruck erhöhen sich ständig auch die Anforderungen sowohl an landwirtschaftliche Familienbetriebe als an mittelständische Betriebsstätten und Großerzeuger. Vor allem zunehmend durch Europarecht geprägte und immer komplexer werdende Rechtsvorschriften, global agierende Märkte stellen den Agrarsektor bereits bei Betriebsgründung aber auch in der laufenden landwirtschaftlichen Arbeit vor vielfältige Probleme. Rechtliche Spezialregelungen für eine geordnete Hof- und Betriebsübergabe oder -aufgabe erhöhen zusätzlich den juristischen Beratungsbedarf.
Damit sich der grüne Sektor weiterhin auf das wesentliche seiner Aufgabe, die Erzeugung gesunder und hochwertiger Nahrungsmittel konzentrieren kann, unterstützen und beraten wir Betriebe und Unternehmen bei allen Fragen im Agrar- und gesamten Landwirtschaftsrecht und sind der richtigte Ansprechpartner zu Problemkreisen im Jagd- und Waffenrecht.
Wir beraten Sie umfassend insbesondere in den Bereichen:
- Jagdrecht
- Waffenrecht
- Fischereirecht
- Höferecht und landwirtschaftliches Erbrecht
- Pferderecht
- Tierhalterhaftung und Schadensrecht
- Tierschutzrecht
- landwirtschaftliches Vertrags- und Gesellschaftsrecht
- Wolfsschadensregulierung
Höferecht und landwirtschaftliches Erbrecht
Im Erbrecht gibt es für landwirtschaftliche Höfe ein Sonderrecht, was verhindern soll, dass der landwirtschaftliche Betrieb zerstückelt wird. Demnach gibt es im Erbfall nur einen einzigen Haupterben, also einen Alleinerben und auch der Geldanspruch als Abfindung für Geschwister ist eingeschränkt. Eine komplizierte rechtliche Spezialordnung stellt die Höfeordnung in einigen gerade nördlich gelegenen Bundesländern da.
Höfeordnung – Fragen und Antworten:
Wann und wo gilt die Höfeordnung?
Die Höfeordnung ist ein Sondererbrecht für Landgüter, das in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt. Grundvoraussetzung dafür ist, dass es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen Hof im Sinne des Gesetzes handelt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Hofvermerk (Eintrag als Hof im Grundbuch) fallen darunter. Veranlasst der Eigentümer beispielsweise eine Löschung des Hofvermerks im Grundbuch, wird nach gewöhnlichem Erbrecht vererbt.
Hof stillgelegt oder verpachtet – greift die Höfeordnung?
Die Hofeigenschaft kann entfallen, wenn der eigentliche Betrieb stillgelegt ist und die Flächen langfristig verpachtet wurden, auch wenn der Hofvermerk hierbei noch im Grundbuch steht. Bei entfallener Hofeigenschaft gilt die gewöhnliche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte Erbfolge.
Was ist die Erbfolge bei der Höfeordnung?
Der Hof, bestehend aus der Hofstelle mit Wohnhaus, den Wirtschaftsgebäuden sowie den land- und forstwirtschaftlichen Flächen geht auf einen Alleinerben über. Dies ist zunächst das Kind des Besitzers, dem die Bewirtschaftung übertragen wurde, oder derjenige, der durch eine landwirtschaftliche Ausbildung oder die Mitarbeit die Hofnachfolge signalisiert wurde. Trifft kein Kriterium zu, erbt der älteste Nachkomme den Betrieb, wobei in manchen Regionen auch das „Jüngstenerbrecht“ gilt.
Bei einem sogenannten Ehegattenhof, also ein Betrieb, der im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten steht, geht der Besitz allein an den noch lebenden Teil dieser Ehe über. Die Nachkommen werden hierbei nicht berücksichtigt. Beim einem Ehegattenhof kann ein gemeinschaftliches Ehegattentestament sehr sinnvoll sein, um eine Nachfolge festzulegen.
Wie im normalen Erbrecht ist der Eigentümer eines Hofes nicht an die gesetzliche Erbfolge verpflichtet und kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den Hoferben selbst bestimmen. Eine Ausnahme hierbei besteht nur, wenn die Bewirtschaftung des Hofes an ein Kind übertragen wurde, ein anderes Kind jedoch erben soll.
Wie regeln sich die Abfindungsansprüche der übrigen Erben?
Auch wenn ein Abfindungsanspruch in der Höfeordnung eingeschränkt ist, ist er dennoch vorhanden. Grundlage zur Bemessung der Ansprüche ist der Hofwert, der etwa das 1,5-Fache des Einheitswertes beträgt. Die Ermittlung des Hofwertes stellt eine Schwierigkeit da, weswegen gerade hierbei immer Rechtsstreitigkeiten von landwirtschaftlichen Erben vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Anwaltskanzlei Hiecke hilft im land- und forstwirtschaftlichem Erbrecht!
Ob es um die Planung der Hofnachfolge durch eine Hofübergabe, einen Erbvertrag oder ein Testament handelt oder um die Prüfung von Ansprüchen in diesem Zusammenhang: Anwaltskanzlei Hieke ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen um die Höfeordnung.