Mandantenbereich

„Wir haben die Antworten -auf Ihre rechtlichen Fragen!“

Beratungsservice

Als Mandant stehen Sie und ihr Anliegen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Eine juristische Beratung kann je nach Dringlichkeit und Wunsch sowohl telefonisch als auch schriftlich oder online erfolgen. Gerade bei umfassenden, speziellen Fragestellungen sollte jedoch das persönliche Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Lüneburg oder München oder bei Bedarf an einem Ort Ihrer Wahl erörtert werden, um unter Berücksichtigung aller Umstände eine optimale Lösung in Ihrem Interesse erarbeiten zu können.
Im Mandantenbereich stellen wir Ihnen nicht nur die durch uns benötigten Formulare zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung, auch beantworten wir Ihnen immer wiederkehrende Fragen aus der Praxis, welche Mandanten nicht nur vor Vertragsanbahnung interessieren sondern auch in der Fallbearbeitung in unseren Kompetenzbereichen immer wieder aufwerfen.

Vortragsveranstaltungen

Sofern Sie Interesse an unserer Kanzlei haben und sich zu einzelnen Fragestellungen vor einer rechtlichen Beratung weiter informieren wollen, laden wir Sie herzlich zu unseren monatlichen kostenfreien Vortragsabenden zu Themen aus dem Medizin- und Erbrecht ein, zu denen wir sie gern an unserem Kanzleistandort in Lüneburg  oder im HGZ Bad Bevensen begrüßen würden.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen jederzeit und unverbindlich zu kontaktieren.

Formulare

PDF Vordrucke zum Download

Außergerichtliche Vollmacht
Dieses Formular wird bei einer außergerichtlichen Tätigkeit benötigt

Prozessvollmacht
Dieses Formular wird für eine gerichtliche Tätigkeit benötigt

Mandatsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie in diesem Formular einsehen

Schweigepflichtentbindungserklärung
Zur Anforderung Ihrer Patientenunterlagen benötigen wir dieses Formular

Hinweisblatt Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherte Mandanten sollten dieses Hinweisblatt beachten

Kosten

Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das seit dem 01.07.2004 die Vergütung von Rechtsanwälten regelt und sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit ausrichtet.

Nach Absprache kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung etwa über nach Zeitaufwand oder ein Pauschalhonorar geschlossen werden. Damit bleiben die Gebühren stets kalkulierbar und Ihr Kostenrisiko überschaubar.

Da niemand auf eine juristische Beratung und Vertretung verzichten soll, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, mit der Folge, das die Kosten für eine Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit des eigenen Anwalts ganz oder teilweise vom Staat getragen werden. Anträge und weitere Informationen können hier im Internet herunterladen oder über uns beziehen.

Zudem besteht die Möglichkeit, bei Prozessen mit einem hohen Streitwert das Kostenrisiko dahingehend zu senken, indem ein Prozessfinanzierer eingeschaltet wird. Dieser übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung Ihrer Interessen und wird im Erfolgsfalle über eine bestimme Beteiligungsquote am Prozesserfolg beteiligt. Führt die Auseinandersetzung dagegen endgültig zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die gesamten Kosten des Verfahrens.

Gern beraten wir Sie eingehend und unverbindlich zu Kostenfragen und Fragen der Prozessfinanzierung, nehmen Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung zur Klärung einer Kostenübernahme auf und unterstützen Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Adressen und Verweisungen

zu Gerichten am Standort Lüneburg

Amtsgericht Lüneburg
Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg
www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de

Landgericht Lüneburg
Am Markt 7, 21335 Lüneburg
www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg
www.oberwaltungsgericht.niedersachsen.de

Verwaltungsgericht Lüneburg
Adolpf-Kolpig-Straße 16, 21337 Lüneburg
www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de

Arbeitsgericht Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 2, 21337 Lüneburg
www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de

Sozialgericht Lüneburg
Adolph-Kolpnig-Straße 16, 21337 Lüneburg
www.sozialgericht-lueneburg.niedersachsen.de

FAQ

Häufige Fragen unserer Mandanten

Die Kosten einer Erstberatung bestimmen sich nach § 34 RVG und dürfen einen Betrag von € 190,00 nicht überstreiten. Wie hoch eine Erstberatungsgebühr im Einzelfall ist, muss dabei vor dem Beratungsgespräch vereinbart werden und ist einzelfallabhängig.

Die Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung richten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen in vielen Fällen vom Gegenstandswert, der Schwierigkeit und dem Umfang des Falles ab.
Daneben kann und wird aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden, wonach der Arbeitsaufwand des Rechtsanwaltes insbesondere nach Zeitaufwand berechnet wird. Gerade in erbrechtlichen Auseinadersetzungen, bei Gestaltungsfragen wie einer Testamentserstellung als auch in zumeist sehr zeitaufwendigen medizinrechtlichen Auseindersetzungen kann durch eine Vergütungsvereinbarung eine adäquate und transparente Anwaltsvergütung sichergestellt werden.

Gern informieren wir Sie unverbindlich zu Kostenfragen und beraten Sie auch zu den Bereichen Prozesskostenhilfe und Prozessfinanzierung.

Wann und für welchen Versicherungsfall Ihre Rechtschutzversicherung eintritt, hängt von den zu prüfenden Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ab. Insbesondere für den Rechtsschutz in Verkehrszivilsachen (Regulierung von Unfallschäden) bedarf es zumeist einer Zusatzvereinbarung, ebenso sind Strafsachen nicht mit vom Versicherungsschutz erfasst. Gern kontaktieren wir für Sie Ihre Rechtschutzversicherung und suchen nach Deckungsschutz für eine rechtliche Beratung und Auseinandersetzung nach und vertreten Ihre Rechte gegenüber der Versicherung. Sollte einmal kein Rechtsschutz bestehen, beraten wir Sie gern über das bestehende Prozesskostenrisiko und gegebenenfalls weitere bestehende Möglichkeiten zur Kostenaufbringung.

Jeder Behandlungsfehler ist anderes, so dass es keine allgemeingültige Aussage hierzu gibt sondern die Erfolgsaussichten immer einzelfallbezogen ermittelt werden müssen. Jedoch ergeben sich bei sogenannten groben Behandlungsfehlern, das heißt bei Diagnose- oder Therapiefehlern, Organisationsverschulden oder der Nichterhebung diagnostischer Kontrollbefunde dann Beweiserleichterungen für den geschädigten Patienten, wenn ein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, dass aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint und einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. In einem solchen Fall geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der ärztliche Behandlungsfehler die Ursache für den eingetretenen Schaden bildet. Doch auch bei der Stützung eines Anspruchs etwa auf eine fehlerhafte Aufklärung oder bei einer hinreichenden Dokumenation der Behandlungsfehler durch Sachverständigengutachtne und/oder nachbehandelnde Ärzte bestehen aufgrund von  zur Interessensdurchsetzung, wozu wir Sie gern weitergehend beraten.

Eine Demenzerkrankung ebenso wie eine angeordnete Betreuungsverfügung schließt nicht zugleich die Möglichkeit des Betroffenen aus, ein Testament oder eine Patientenverfügung als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechts zu verfassen. Grundsätzlich ist die hierfür erforderliche Testier- und Einwilligungsfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden und bleibt diese von einer Demenzerkrankung oder Betreuungsanordnung zunächst unberührt, auch wenn hier ein erhöhter Prüfungsbedarf bestehen kann. In einem solchen Fall arbeiten wir mit Notaren und Ärzten zusammen, die helfen, Ihren Willen rechtlich abzusichern und Ihre Rechte bestandssicher zu verwirklichen.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch und lassen und die benötigten Unterlagen per Post schicken oder besuchen Sie gern auch an einem Ort Ihrer Wahl. Wir suchen Sie bei Bedarf in Ihrem zu Hause, im Krankenhaus oder Pflegeheim auf, um insbesondere die Interessen der Generation „50plus“ als eine auf Medizinrecht, Erbrecht und Seniorenrecht spezialisierte Kanzlei wahrnehmen zu können und den Bedürfnissen und Sorgen unserer Mandanten  mit diesen entsprechenden Beratungsservice zu begegnen. Das Alter und der Gesundheitszustand dürfen kein Hindernis zur Wahrnehmung Ihrer Interessen und Rechte bilden. Dabei ziehen wir bei Bedarf auch einen Notar hinzu, der ebenso nach Terminabsprache Beurkundungen und Beglaubigungen außerhalb seiner Kanzlei wahrnehmen kann.